Pflege­pflicht­ver­sicherung Polizei für Beamte

Was gilt für Beamtinnen und Beamte der Polizei?

Auch als Angehöriger der Polizei bist Du verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Diese Pflicht gilt ab dem ersten Tag im Dienst, auch für Anwärterinnen und Anwärter. Der Dienstherr (der Bund) leistet zwar Beihilfe, deckt aber nicht alle Pflegekosten. Für den Rest musst Du selbst vorsorgen, mit einer passenden privaten Pflegepflichtversicherung für Polizisten.

Damit erfüllst Du die gesetzliche Versicherungspflicht nach § 23 Abs. 1 SGB XI und schützt Dich im Pflegefall vor hohen Eigenanteilen.

Warum eine private Pflegepflichtversicherung für die Polizei sinnvoll ist

Polizisten und Polizistinnen profitieren von maßgeschneiderten Tarifen, die optimal auf die Beihilfe abgestimmt sind. Die private Pflegepflichtversicherung (PPV) deckt genau den Teil ab, den die Beihilfe nicht übernimmt, so bist Du lückenlos abgesichert.

Der Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab, sondern von Alter und Gesundheitszustand. Besonders für junge Beamtinnen und Beamte ist das preislich attraktiv.
Tipp: Kombiniere die Pflegepflichtversicherung am besten direkt mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte, um Verwaltung und Nachweise zu vereinfachen.

Leistungen der Pflegepflichtversicherung Polizei im Überblick

Eine gute Pflegepflichtversicherung für Angehörige der Polizei bietet:

  • Gesetzeskonformen Versicherungsschutz nach SGB XI 
  • Optimale Ergänzung zur Beihilfe 
  • Nachweis für den Dienstherrn 
  • Tarifoptionen für Beamte und Anwärter

Da es Unterschiede zwischen den Anbietern gibt, lohnt sich ein Vergleich. Fit4Cop hilft Dir dabei, den Tarif zu finden, der am besten zu Deiner Laufbahn bei der Polizei passt.

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