Deine Pflicht zur Pflegeversicherung
Wer keine Pflegepflichtversicherung abschließt oder Beiträge nicht zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Laut § 23 Absatz 1 SGB XI gilt:
Alle Personen, die der Krankenversicherungspflicht unterliegen, sind auch verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen.
Kommt man dieser Pflicht nicht nach, handelt es sich gemäß § 121 SGB XI um eine Ordnungswidrigkeit.
Mögliche Folgen einer Ordnungswidrigkeit