Was leistet eine Unfallversicherung für Polizisten?
Bei einem Unfall, der zu einer dauerhaften Beeinträchtigung (Invalidität) führt, zahlt die Versicherung:
Zusatzleistungen im Detail:
1. Rauchgasklausel
Diese Klausel sorgt dafür, dass Verletzungen durch Rauch-, Gas- oder Dämpfeinwirkung (z. B. bei Bränden, Polizeieinsätzen mit Rauchgranaten) als Unfallfolge gelten, selbst wenn es sich nicht um ein „klassisches Unfallereignis“ handelt. Ohne diese Klausel wären viele solche Fälle nicht versichert.
2. Knalltrauma
Ein Knalltrauma entsteht oft durch laute Detonationen (z. B. Schüsse, Explosionen). Diese Klausel stellt sicher, dass Hörschäden oder Innenohrverletzungen durch Lärm als Unfallfolge anerkannt und entschädigt werden – auch wenn keine äußere Einwirkung sichtbar ist.
3. Infektionsklausel – Infektionsrisiko
Polizisten kommen mit Blut, Körperflüssigkeiten oder potenziell infektiösen Personen in Kontakt. Diese Klausel sichert:
Normalerweise sind Krankheiten nicht durch Unfallversicherungen gedeckt – diese Klausel ist eine wichtige Ausnahme für Polizisten.
4. Körperverletzungen im Dienst (durch Dritte)
Hier ist abgesichert:
Manche Anbieter zahlen auch ein Schmerzensgeld oder Sonderleistung bei Gewaltopferstatus.
Warum ist das für Polizisten so wichtig?
Polizisten sind täglich erhöhten Risiken ausgesetzt:
Die gesetzliche Absicherung (z. B. über die Beihilfe) reicht in vielen Fällen nicht aus oder zahlt nur spät und unter Einschränkungen. Die private Unfallversicherung mit den genannten Zusatzbausteinen schließt genau diese Lücken.
Geschwerkschaftsmitglieder erhalten hier oftmals Rabatte und sind in kleinsten Summen bereits über diese versichert.
Fazit:
Eine gute Unfallversicherung für Polizisten sollte folgende Punkte enthalten:
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