Unfallversicherung

Unfallversicherung für PolizistenEine Unfallversicherung für Polizisten bietet finanziellen Schutz, wenn durch einen Unfall im Dienst oder in der Freizeit dauerhafte gesundheitliche Schäden entstehen. Für Polizeibeamte gibt es spezielle Tarife, die auf die Risiken des Polizeiberufs zugeschnitten sind – inklusive Zusatzleistungen wie Rauchgasklausel, Knalltrauma, Infektionsrisiko und Körperverletzungen durch Dritte.


Was leistet eine Unfallversicherung für Polizisten?

Bei einem Unfall, der zu einer dauerhaften Beeinträchtigung (Invalidität) führt, zahlt die Versicherung:

  • Einmalzahlungen (z. B. 100.000 € oder mehr, je nach Invaliditätsgrad)
  • Todesfallleistungen (für Hinterbliebene)
  • Tagegelder / Übergangsleistungen
  • Kos­ten­über­nahme für Reha, Umbau, Hilfsmittel etc.
  • Schmerzensgeld bei erlittener Körperverletzung im Dienst.

Zusatzleistungen im Detail:


1. Rauchgasklausel

Diese Klausel sorgt dafür, dass Verletzungen durch Rauch-, Gas- oder Dämpfeinwirkung (z. B. bei Bränden, Polizeieinsätzen mit Rauchgranaten) als Unfallfolge gelten, selbst wenn es sich nicht um ein „klassisches Unfallereignis“ handelt. Ohne diese Klausel wären viele solche Fälle nicht versichert.


2. Knalltrauma

Ein Knalltrauma entsteht oft durch laute Detonationen (z. B. Schüsse, Explosionen). Diese Klausel stellt sicher, dass Hörschäden oder Innenohrverletzungen durch Lärm als Unfallfolge anerkannt und entschädigt werden – auch wenn keine äußere Einwirkung sichtbar ist.


3. Infektionsklausel – Infektionsrisiko

Polizisten kommen mit Blut, Körperflüssigkeiten oder potenziell infektiösen Personen in Kontakt. Diese Klausel sichert:

  • Infektionen durch Verletzungen
    (z. B. durch Biss, Nadelstich, Blutkontakt)
  • Teils auch Tollwut, Hepatitis, HIV, wenn sie durch einen Einsatz übertragen wurden

Normalerweise sind Krankheiten nicht durch Unfallversicherungen gedeckt – diese Klausel ist eine wichtige Ausnahme für Polizisten.


4. Körperverletzungen im Dienst (durch Dritte)

Hier ist abgesichert:

  • Verletzungen durch tätliche Angriffe (z. B. bei Festnahmen, Demos)
  • Häufig auch ohne „klassisches Unfallgeschehen“ versichert
    (z. B. wenn ein Beamter gezielt geschlagen oder getreten wird)

Manche Anbieter zahlen auch ein Schmerzensgeld oder Sonderleistung bei Gewaltopferstatus.


Warum ist das für Polizisten so wichtig?

Polizisten sind täglich erhöhten Risiken ausgesetzt:

  • Gewalt durch Dritte
  • Gefahreneinsätze (z. B. Brände, Demos, Schusswaffen)
  • Infektionsgefahr im Kontakt mit Menschen
  • Langfristige Schäden durch Lärm, Stress oder körperliche Übergriffe

Die gesetzliche Absicherung (z. B. über die Beihilfe) reicht in vielen Fällen nicht aus oder zahlt nur spät und unter Einschränkungen. Die private Unfallversicherung mit den genannten Zusatzbausteinen schließt genau diese Lücken.

Geschwerkschaftsmitglieder erhalten hier oftmals Rabatte und sind in kleinsten Summen bereits über diese versichert.


Fazit:

Eine gute Unfallversicherung für Polizisten sollte folgende Punkte enthalten:

  • Rauchgasklausel
  • Knalltrauma & Gehörschutz
  • Infektionsklausel (inkl. HIV, Hepatitis)
  • Gewalttaten / tätliche Angriffe im Dienst
  • Progression bei Invalidität (z. B. 350 % ab 70 % Invalidität)
  • Unfallrente und Übergangsleistungen

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