Pflege­pflicht­ver­sicherung für Beamte

Die Pflegepflichtversicherung: Was du wissen musst!
Die Pflegepflichtversicherung wurde zum 01.01.1995 eingeführt – als Reaktion auf den demografischen Wandel und die zunehmende Zahl pflegebedürftiger Menschen. Auch Dienstherren sind gesetzlich verpflichtet, einen Nachweis über den Abschluss dieser Versicherung einzuholen. Was genau diese Absicherung ist, wird jedoch oft nicht erklärt – das übernehmen wir für dich: Wir erläutern den Inhalt sowie die Kosten der Pflegepflichtversicherung.
Wichtig: Verwechsle die Pflegepflichtversicherung nicht mit einer privaten Pflegezusatzversicherung.
Hier handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Absicherungen.


Deine Pflicht zur Pflegeversicherung

Wer keine Pflegepflichtversicherung abschließt oder Beiträge nicht zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Laut § 23 Absatz 1 SGB XI gilt:

Alle Personen, die der Krankenversicherungspflicht unterliegen, sind auch verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen.

Kommt man dieser Pflicht nicht nach, handelt es sich gemäß § 121 SGB XI um eine Ordnungswidrigkeit.


Mögliche Folgen einer Ordnungswidrigkeit

  • Bußgeld: Die zuständige Behörde kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängen – insbesondere bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Missachtung der Versicherungspflicht.
  • Nachzahlungspflicht: Alle rückständigen Beiträge müssen nachträglich gezahlt werden – häufig zuzüglich Säumniszuschlägen.
  • Vollstreckungsmaßnahmen: Wer trotz Aufforderung nicht zahlt, muss mit Inkasso- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen.
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