Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung für Beamte: die Pflicht, die viele übersehen.

Freie Heilfürsorge deckt vieles ab – Pflege gehört nicht dazu. Eine private Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, und du musst sie nachweisen.

Illustration einer Hand mit Herz als Sinnbild für Pflege

Seit 1995 gilt in Deutschland eine allgemeine Pflegeversicherungspflicht. Sie trifft alle – Angestellte, Selbstständige und eben auch Beamte. Wer privat krankenversichert oder heilfürsorgeberechtigt ist, muss den Schutz privat abschließen. Das steht in § 23 SGB XI.

Die freie Heilfürsorge umfasst die Pflege nicht. Das überrascht viele Anwärter, ist aber der Grund, warum der Vertrag „Pflegepflichtversicherung“ heißt: Er ist keine Kür und keine Zusatzleistung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung.

Ob du Heilfürsorge oder Beihilfe bekommst, hängt vom Bundesland ab. Beides ändert nichts an der Pflicht – nur an der Ausgestaltung des Vertrags.

Was du wissen musst

Vier Punkte, die immer wieder für Verwirrung sorgen.

Nicht zu verwechseln mit der Zusatzversicherung

Eine private Pflegezusatzversicherung ist freiwillig und ersetzt die Pflegepflichtversicherung nicht. Diese Verwechslung passiert häufig – mit der Folge, dass die gesetzliche Pflicht trotz Vertrag unerfüllt bleibt.

Nachweispflicht mit Frist

Der Abschluss muss dem Dienstherrn nachgewiesen werden, üblicherweise innerhalb von drei Monaten. Wer das versäumt, riskiert Nachfragen und im schlechtesten Fall Beitragsnachforderungen.

Beitrag nach Eintrittsalter

Anders als in der sozialen Pflegeversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach deinen Bezügen, sondern nach dem Eintrittsalter. Für junge Anwärter liegt er deshalb niedrig – ein weiterer Grund, früh abzuschließen.

Beitragsdeckelung

Der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung darf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen. Diese gesetzliche Obergrenze schützt dich auch im Alter vor unbegrenzten Steigerungen.

Sinnvoll kombiniert mit der Anwartschaft

Weil beides zeitgleich ansteht, bieten viele Versicherer die Pflegepflichtversicherung zusammen mit einer Anwartschaft an. Das ist kein Verkaufstrick, sondern praktisch: Die Pflegepflichtversicherung erfüllt deine gesetzliche Pflicht, die Anwartschaft hält dir den späteren Weg in die private Krankenversicherung offen. Zwei Bausteine, ein Vorgang. Details dazu stehen auf der Seite zur kleinen Anwartschaft, die Einordnung in die Gesamtplanung in der Übersicht der Absicherungen im Polizeistudium.

Zum Nachlesen

§ 23 SGB XI

Wer bei Pflegebedürftigkeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe hat, ist zum Abschluss einer anteiligen beihilfekonformen Versicherung verpflichtet. Die Vertragsleistungen müssen zusammen mit der Beihilfe den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz erreichen. Für Heilfürsorgeberechtigte gilt die Pflicht entsprechend.

Beihilfekonform heißt anteilig

Hast du einen Beihilfeanspruch, übernimmt die Beihilfe im Pflegefall den deinem Bemessungssatz entsprechenden Anteil. Die private Police deckt nur den Rest – deshalb liegt der Beitrag unter dem einer vollen Absicherung. Wichtig ist, dass der Vertrag zu deinem tatsächlichen Beihilfesatz passt, denn der unterscheidet sich je nach Bundesland und Familienstand.

Und wenn sich dein Status ändert?

Wechselst du von Heilfürsorge in die Beihilfe, gehst du in Elternzeit oder scheidest aus dem aktiven Dienst aus, muss der Vertrag angepasst werden. Das passiert nicht automatisch. Wir erinnern unsere Kunden an solche Punkte, weil sie sonst gern untergehen – so wie bei der Polizeidienstunfähigkeit, die beim Ausscheiden ebenfalls greift. Möglich macht das unser Netzwerk seit 1998.

Häufige Fragen

Kurz und verständlich.

Weil die Heilfürsorge Krankheitskosten abdeckt, aber keine Pflege. Die Pflegeversicherungspflicht besteht unabhängig davon und muss privat erfüllt werden.

Die Versicherungspflicht besteht trotzdem. In der Praxis fragt der Dienstherr den Nachweis ab; ohne Vertrag drohen Rückfragen und Nachzahlungen für die Zeit ohne Schutz. Es ist keine Sache, die man aussitzen kann.

Nein. Eine Zusatzversicherung ist eine freiwillige Ergänzung und erfüllt die gesetzliche Pflicht nach § 23 SGB XI nicht. Beide Verträge haben unterschiedliche Aufgaben – die Verwechslung ist einer der häufigsten Fehler.

Für junge Beamte liegt der Beitrag meist im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat, weil er sich nach dem Eintrittsalter richtet und die Beihilfe später einen Teil der Pflegekosten trägt. Den konkreten Betrag rechnen wir dir für deinen Fall aus.

Nachweis noch offen?

Wir klären in wenigen Minuten, ob bei dir Heilfürsorge oder Beihilfe gilt, und sorgen dafür, dass der Nachweis fristgerecht beim Dienstherrn liegt.